Ländertauschverfahren beendet

Evaluation der Tauschbörse

Das Ländertauschverfahren ist mittlerweile abgeschlossen.

Wir danken allen Teilnehmenden für die Unterstützung im Rahmen der Tauschbörse.

Für die anstehenden hessen- und schulamtsinternen Versetzungsverfahren wird die Tauschbörse evaluiert und dann wieder zur Verfügung gestellt

Eintragungen sind weiterhin möglich, werden aber vorerst nicht veröffentlicht.

Tauschbörse der GEW Südhessen

Sie haben als Lehrkraft einen Versetzungsantrag im Rahmen eines Tauschverfahrens (von einem Bundesland in ein anderes oder innerhalb eines Bundeslandes) gestellt. Diesen Versetzungsantrag haben Sie über den Dienstweg fristgerecht eingereicht. Und im Ideal der jeweiligen Personalvertretung zur Kenntnis gegeben. Innerhalb dieser Tauschbörse müssen sie uns gegenüber Ihren Versetzungsantrag nicht vorlegen. Die Versetzung nehmen die Behörden vor. Diese Tauschbörse ist lediglich ein Unterstützungsangebot für Sie.

Häufig wird Ihr Versetzungsantrag mit der Begründung "keine Aufnahmemöglichkeit im Zielgebiet" oder mit dem Fachbedarf im eigenen Bezirk abgelehnt.

Seitens der GEW Bezirksverband Südhessen wollen wir alle Tauschwilligen unterstützen, eigenständig eine*n Tauschpartner*in zu finden, um besser Ihre Rechte/Möglichkeiten gegenüber den Behörden durchsetzen zu können.

Sie geben uns Ihre Daten. Wir pflegen die Daten pseudonymisiert in die unten verlinkte Tabelle ein. So kann niemand in der unten verlinkten Tabelle Ihre Kontaktdaten in Klarform sehen.

Sollten Sie in der Tabelle eine*n passende*n Tauschkandidat*in gefunden haben, schreiben Sie uns bitte über das Kontaktformular weiter unten auf dieser Seite an und teilen uns mit, welcher "Nummer" (pseudonymisierten Person) wir Ihre Kontaktdaten weitergeben sollen. Wir werden dann Ihren Namen, E-Mail und Telefonnummer an den*diejenige weiterleiten. Ob sich der*die Kolleg*in daraufhin bei Ihnen zurück meldet, wird nicht mehr von der GEW Südhessen betreut.

Mit diesem Wissen im Hinblick auf eine*n mögliche*n Tauschpartner*in können Sie die zuständigen Personalräte kontaktieren. Ob es darüber hinau sinnvoll ist unter beachtung der kurzen Fristen Widerspruch gegen den Bescheid Ihres jeweiligen Amtes einzulegen, kann nicht pauschal beantzwortet werden. Als Mitglied der GEW können Sie sich an die zuständigen Rechtsberater*innen wenden. Die hessischen Gesamtpersonalräte finden Sie hier und die Rechtsberatungen der GEW Hessen finden Sie hier.

Bitte weisen Sie auch möglichst viele Ihrer Kolleg*innen auf diesen Angebot hin. Je mehr Kolleg*innen teilnehmen, desto besser wird dieses Angebot funktionieren.

Bitte beachten Sie die unter dem Formular aufgeführte Datenschutzerklärung.

 

zur Teilnahme

Aktuelle Tabelle möglicher Tauschkandidat*innen

Stand: xx.yy.zzzz (Bitte entnehmen Sie dieser Liste die Nummer Ihres*r möglichen Tauschpartners*in)

Kontaktaufnahme zu einem*r Tauschkandidat*in

Bitte beachten Sie, dass eine Kontaktaufnahme zu anderen Kolleg*innen nur möglich ist, wenn Sie sich zuvor selber als Tauschpartner*in eingetragen haben (und sich dabei ein Kennwort vergeben haben).

Verwenden Sie die identische E-Mail-Adresse, die Sie für den Eintrag Ihres Tauschwunsches verwendet haben, damit wir Sie identifizieren können.
Geben Sie Ihr selbst gewähltes Kennwort ein, damit wir Sie identifizieren können.
Geben Sie hier die Nummern des*derjenigen Tauschpartner*innen aus der Tabelle ein (z.B. 17), an den*die wir Ihre Daten weiterleiten sollen.
Sind Sie mit der Weitergabe Ihrer eingegebenen Kontaktdaten an diejenigen von Ihnen per Nummer genannten Kolleg*innen einverstanden?

Weitere Materialien zum Ländertauschverfahren

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